AGB Reisen
AGB Reisen und Business-Retreats
Allgemeine Teilnahmebedingungen gelten für die Reisen & Business-Retreats von FP Gesundheitsförderung.
1. Geltungsbereich
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Reisenden gelten nicht, es sei denn, dass sie von FP Gesundheitsförderung ausdrücklich anerkannt werden.
2. Leistung
Für die vertraglichen Leistungen, deren Art und Umfang sowie Preisangaben, ist allein das Angebot und die Ausschreibung maßgeblich. Weitere Leistungen schuldet der Reiseveranstalter Franziska Pröll nicht.
Änderungen der Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, dies gilt ebenso für Nebenabreden. FP Gesundheitsförderung behält sich vor, die angebotenen Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.
Auf der Buchungsplattform von www.franziskaproell.de bietet FP Gesundheitsförderung Reisenden den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung hat ausschließlich über die Buchungsplattform auf der Homepage www.franziskaproell.de zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch FP Gesundheitsförderung zustande. Der Reisende erhält dann von FP Gesundheitsförderung unverzüglich nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang eine Buchungsbestätigung und Rechnung.
3. Mindestteilnehmerzahl
FP Gesundheitsförderung behält sich vor, eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 bei einer Reise und Retreat. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin mitgeteilt. Bei Absage einer Reise durch FP Gesundheitsförderung werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Reiseteilnehmer zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstteilnehmerzahl ist je nach Reise auf 15 Teilnehmer beschränkt. FP Gesundheitsförderung behält sich vor, die Mindestteilnehmerzahl und die Höchstteilnehmerzahl zu ändern.
4. Anmeldung und Buchung
Die Anmeldung und Buchung einer Reise erfolgt ausschließlich über die Buchungsplattform auf der Homepage www.franziskaproell.de. Durch die begrenzten Teilnehmerplätze werden die Anmeldungen der Reihe nach gemäß Eingang bei FP Gesundheitsförderung berücksichtigt. FP Gesundheitsförderung setzt den Kunden umgehend davon in Kenntnis, wenn seine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.
5. Zahlung des Reisepreises
Nach Vertragsabschluss und sofern dem Kunden bereits ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die restliche Zahlung des Reisepreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Übergabe des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig und sofern die Reise nicht mehr gemäß Nr. 4 dieser Reise-AGB (Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.
Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Erfolgt binnen 14 Tagen keine Zahlung des Kunden, kommt der Vertrag nicht zustande und es besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Angebotsannahme und damit auf Abschluss des Vertrages sowie auf die Erbringung der Leistungen durch FP Gesundheitsförderung.
Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge sind ebenfalls sofort fällig.
6. Kündigung oder Stornierung durch FP Gesundheitsförderung
Bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung benannten Mindestteilnehmerzahl ist FP Gesundheitsförderung berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. FP Gesundheitsförderung wird den Kunden hiervon unverzüglich, spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn, in Kenntnis setzen.
Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde zurück. Weitergehende Ansprüche des Reisenden gegenüber FP Gesundheitsmanagement insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
FP Gesundheitsförderung kann den Vertrag auch nach Reisebeginn fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrags nach vorheriger Abmahnung weiterhin nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Der Reisende hat nach fristloser Kündigung keinen Rückforderungsanspruch hinsichtlich des einbezahlten Reisepreises mit Ausnahme von ersparten Aufwendungen von FP Gesundheitsförderung.
FP Gesundheitsförderung ist auch bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare, von außen kommende, nicht beherrschbare Umstände (höhere Gewalt wie Krieg innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Naturkatastrophen) zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. FP Gesundheitsförderung ist in diesem Fall berechtigt, für die angebotene Reiseleistung sowie für bereits erbrachte Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Einen Anspruch, gleich welcher Art und Umfang, kann der Kunde gegenüber FP Gesundheitsförderung aus der Stornierung der Tour nicht ableiten. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche und Rückforderungsansprüche.
7. Kündigung durch den Kunden und Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Der Kunde kann 31 Tage vor Reisebeginn zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. FP Gesundheitsförderung kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördlicher Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber FP Gesundheitsförderung als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist auch bei telefonischem Rücktritt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei FP Gesundheitsförderung. Aus Beweisgründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung des Reiseteilnehmers.
Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann FP Gesundheitsförderung vom Kunden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen oder Vorteile berücksichtigt. Die Rücktrittpauschale, die FP Gesundheitsförderung im Falle des Rücktritts von der Reise vom Kunden fordern kann, berechnet sich wie folgt:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Reisepreises- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Reisespeises- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Reisepreises
Vom 4.Tag bis zum 1.Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises. Bei Nichtantritt zu Beginn der Reise, ohne Kündigung oder Rücktritt 100 % des Reisepreises. Daneben behält sich FP Gesundheitsförderung die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor.
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag und durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dessen ungeachtet ist FP Gesundheitsförderung berechtigt, abweichend von den vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu fordern. Diese ist dem Reisenden im Einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen.
8. Änderungen beschriebener Reiseabläufe
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Dem Reiseteilnehmer stehen hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatz- oder Rückforderungsansprüche hinsichtlich des Reisepreises gegenüber FP Gesundheitsförderung zu.
Insbesondere aus Gründen der Witterung, der Straßenverhältnisse, der politischen oder sonstigen hoheitlich veranlassten Umstände oder aus sicherheitsbedingten Gründen können Änderungen der in der Reisebeschreibung dargestellten Reiseabläufe, insbesondere der Hotels, der Besichtigungsorte oder Reiseroute erforderlich werden und ggf. auch mit Zwischenübernachtungen einhergehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen durch Unfall oder Erkrankung eines Reisenden erforderlich werden.
Sofern derartige Veränderungen nicht von FP Gesundheitsförderung zu vertreten sind, sind jedwede Gewährleistungs- oder Rückforderungsansprüche hinsichtlich des Reisepreises ausgeschlossen. Durch Änderungen bedingte Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen ohne dass es hierfür einer Zustimmung des Reiseteilnehmers bedarf.
9. Beachtung von Anweisungen und Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers
Zur Behebung einer Störung der Reise, ist der Reiseteilnehmer verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und möglicherweise auftretende Schäden zu minimieren. Beanstandungen sind umgehend dem Veranstalter anzuzeigen. Anweisungen des Reiseleiters sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung besteht keinerlei Haftung durch FP Gesundheitsförderung.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Veranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt
und besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen im Rahmen der Reise die lediglich vermittelt worden sind. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für den Zustand oder die Beschaffenheit der während der Reise genutzten öffentlichen oder privaten Verkehrssachen oder Strecken, insbesondere nicht bei Schäden jedweder Art und Güte von Personen und Sachen. Der Teilnehmer hat sich selbst zu versichern. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ist FP Gesundheitsförderung, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Reise oder Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters.
11. Gewährleistungsansprüche
Etwaige Mängel von Reiseleistungen ist der Reisende verpflichtet, unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, ist FP Gesundheitsförderung berechtigt, die Abhilfe zu verweigern.
Bei nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise ist der Reisende berechtigt, eine entsprechende Minderung des Reisepreises zu verlangen. Diesbezügliche Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen und zur Abhilfe aufzufordern.
Kommt es durch einen Reisemangel zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder leistet FP Gesundheitsförderung innerhalb einer angemessen Frist nach Mängelanzeige keine Abhilfe, so ist der Reisende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Der Anspruch von FP Gesundheitsmanagement zur Zahlung des Reisepreises für die bereits erbrachten Leistungen bleibt bestehen.
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Der Reisende hat innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise seine Ansprüche gegenüber FP Gesundheitsförderung geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist der Reisende mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, außer er war an der Einhaltung der Frist verhindert.
Vertragliche Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 1 Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.
13. Reisesicherungsschein
Zu allen Touren oberhalb der Bagatellgrenze erhält jeder Teilnehmer einen Reisesicherungsschein, der ihn für den Fall der Insolvenz der FP Gesundheitsförderung absichert. Versichert ist der bereits gezahlte Reisepreis. Sämtliche Ansprüche sind bei der R & V Allgemeine Versicherung AG, Versicherungsscheinnummer 780 90 101000150 anzumelden. Nach erfolgter Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein.
14. Veranstalter
FP Gesundheitsförderung Franziska Pröll, Benno-Strauß-Str. 5a, 90763 Fürth, Tel. 0911/21248428, Email: info@franziskaproell.de Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen FP Gesundheitsförderung und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung.
15. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die FP Gesundheitsförderung im Rahmen der Anmeldung zur Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Nachtrages unwirksam sein oder werden, wird die Geltung dieser AGBs nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem tatsächlichen Willen der Parteien und der wirtschaftlichen Bedeutung der Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.