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BUSINESS MENTORIN & RETREAT-STRATEGIN

AGB Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Franziska Pröll

Diese allgemeinen Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Kunde) und Franziska Pröll, Veranstalterin von Business Retreats, Live Masterclasses und Seminarreisen im In- und Ausland.

Franziska Pröll ist Reiseveranstalterin gem. § 651a BGB sowie Veranstalterin von Weiterbildung und Mentoringprogrammen. Ihre Angebote sind teilweise dem Pauschalreiserecht unterstellt, sofern mehrere Hauptleistungen (z. B. Seminar + Hotel) kombiniert und als Paket angeboten werden.

Die Reisebedingungen sind Vertragsbestandteil, ergänzen die gesetzlichen Regelungen für Reiseveranstalter und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Reiseveranstalter), sofern Ihnen diese gesetzeskonform zur Kenntnis gegeben wurden.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermitteln. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie, bis zur Annahme durch uns, längstens 14 Tage gebunden. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung bestätigen. 

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2. Vertragliche Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preise ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche und Detailunterlagen. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.

3. Sicherungsschein/ Anzahlung/ Zahlung

Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrechts aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollständige Reisepreis fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 zu belasten.

4. Leistungsänderungen

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Franziska Pröll gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Franziska Pröll eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber Franziska Pröll nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

5. Preisänderungen nach Vertragsschluss

Wir behalten uns vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, und Aufenthaltsgebühren) oder der Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. 

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Da wir unsere Wechselkurse in der Regel absichern, sollte dieser Fall nicht oder nur sehr selten eintreten.

Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises dementsprechend verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Franziska Pröll kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Franziska Pröll kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

6. Rücktritt durch den Reisegast/ Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Franziska Pröll den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat Franziska Pröll ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Die einmal getroffene Wahl kann der Reiseveranstalter nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählen wir die pauschalierte Entschädigung, gilt für die Abrechnung Folgendes:

Bei Pauschalreiseangeboten mit Ziel außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz:

  • bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

  • vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises

  • vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises

  • vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises

  • vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

  • bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

Bei Pauschalreiseangeboten nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz:

  • bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

  • vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

  • vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

  • vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

  • vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises

  • bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises

Ergänzende Stornobedingung für Sonderleistungen und Hochsaisonzeiten:
Bei Sonderangeboten, individuell verhandelten Gruppenkonditionen oder Terminen in Hochsaisonzeiten (z. B. Ferienzeiten, Feiertage, Retreat-Saisons oder stark frequentierte Monate) können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese werden im jeweiligen Angebot ausdrücklich benannt und haben Vorrang vor den allgemeinen Rücktrittsbedingungen. Insbesondere können Stornierungskosten von bis zu 100 % ab 30 Tage vor Reisebeginn anfallen, wenn bereits nicht stornierbare Leistungen (z. B. Hotels, Transfers, Inklusivverpflegung) gebucht wurden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zu erklären.

Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. per E-Mail) zugeht. Franziska Pröll kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 40 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zu erklären.

Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z.B. per E-Mail) zugeht. Franziska Pröll kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 40 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

7. Umbuchung

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, Verfügbarkeit vorausgesetzt, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 6 zu den genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 40 € je Reisenden.

8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Franziska Pröll bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf Franziska Pröll den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

9. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

Franziska Pröll kann als Reiseveranstalterin vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung und in der vorvertraglichen Unterrichtung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Voraussetzung hierfür ist:

a) dass die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt des Rücktritts in der vorvertraglichen Unterrichtung benannt wurden, und
b) dass diese Angaben ebenfalls in der Buchungsbestätigung enthalten sind.

Der Rücktritt kann bis spätestens zum 21. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn erklärt werden. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, behält sich Franziska Pröll vor, bereits vor Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich (z. B. per E-Mail) auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

10. Kündigung wegen besonderer Umstände

Franziska Pröll kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maß vertragswidrig verhält, das eine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigt. Dies gilt insbesondere bei erheblicher Beeinträchtigung des Reiseablaufs, des Gruppenfriedens oder der Sicherheit – auch durch wiederholtes Ignorieren von Anweisungen der Reiseleitung oder Veranstalterin.

Ein fristloses Kündigungsrecht besteht nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung gesetzlicher Informationspflichten durch Franziska Pröll beruht.

Im Fall der Kündigung behält Franziska Pröll den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie solche Vorteile anrechnen lassen, die sie durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt (z. B. durch Erstattungen seitens der Leistungsträger).

Weitere Ansprüche – etwa auf Schadensersatz durch den Reisenden – bleiben hiervon unberührt.

11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Die in den finalen Reiseunterlagen genannten Reiseleitungen bzw. lokalen Vertreter (z. B. Hotelbetreiber oder Partneragenturen) sind von Franziska Pröll beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen sowie Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und – sofern möglich und zumutbar – vor Ort für Abhilfe zu sorgen.

Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, rechtlich verbindliche Erklärungen im Namen von Franziska Pröll abzugeben, insbesondere nicht zur Anerkennung von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen.

Die Reiseleitung ist hingegen berechtigt, im Auftrag von Franziska Pröll eine Kündigung des Reisevertrags auszusprechen, wenn dies aufgrund vertragswidrigen Verhaltens oder mangelnder Mitwirkung des Reisenden erforderlich ist (siehe Punkt 10).

12. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder direkt an Franziska Pröll mitzuteilen. Alternativ kann die Mängelanzeige auch über den Reisevermittler erfolgen, sofern die Buchung über diesen erfolgte.

Soweit Franziska Pröll infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige durch den Reisenden keine Abhilfe leisten konnte, bestehen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB.

Franziska Pröll kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Ist Abhilfe mit vertretbarem Aufwand möglich und wird sie nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels im Sinne des § 651i Abs. 2 BGB nach § 651l BGB kündigen, so muss er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Dies entfällt nur, wenn Franziska Pröll die Abhilfe verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist.

13. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Franziska Pröll für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Unberührt bleiben weitergehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen oder gesetzlichen Vorschriften, die auf solchen Übereinkommen beruhen.

Franziska Pröll haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. optionale Ausflüge, Mietfahrzeuge, Aktivitäten Dritter), sofern diese in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Nennung des Vertragspartnersals Fremdleistung erkennbar und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt.

Eine Haftung durch Franziska Pröll besteht jedoch dann, wenn und soweit ein Schaden des Reisenden auf einer Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens der Veranstalterin beruht.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Franziska Pröll Seminarreiseveranstalterin wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Unsere Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, sind Sie verpflichtet uns vor Buchung über Einschränkungen zu informieren.

15. Ausschlussfristen und Verjährung

Ansprüche nach den §651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) wird empfohlen.

Schäden, Verlust oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen sollten nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Schadensanzeige wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.

16. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen – insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie ggf. eine ergänzende Versicherung gegen Erkrankung, Gepäckverlust oder Reiseabbruch.

Gerne unterstützen wir Sie auf Wunsch beim Abschluss einer passenden Absicherung. Bitte beachten Sie:

  • Der Versicherungsabschluss über Franziska Pröll muss innerhalb von 21 Tagen nach Reisebuchung erfolgen.

  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der Abschluss sofort bei Buchungerforderlich.

Unsere offizielle Partnerin für Reiseversicherungen ist:

MDT travel underwriting GmbH
Walther-von-Cronberg-Platz 6
60594 Frankfurt am Main
E-Mail: info@mdt24.de
Tel.: +49 (0)69 29802877-0

17. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 ist Franziska Pröll verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten.

Sofern die ausführende Fluggesellschaft bei Buchung noch nicht feststeht, teilen wir Ihnen die voraussichtlich durchführende Fluggesellschaft mit. Sobald feststeht, welches Luftfahrtunternehmen den Flug tatsächlich ausführt, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Im Falle eines Wechsels der ausführenden Fluggesellschaft ergreifen wir alle zumutbaren Maßnahmen, um Sie so rasch wie möglich über die Änderung zu unterrichten.

Hinweis: Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU ein Betriebsverbot verhängt wurde („Black List“), ist abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_11_1375

Franziska Pröll verwendet ausschließlich Fluggesellschaften, die nicht auf dieser Liste stehen.

18. Bildnutzung / KI-generierte Inhalte

Im Rahmen unserer Veranstaltungen (z. B. Masterclasses, Retreats, Seminare) können Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen Teilnehmende ganz oder teilweise erkennbar sind. Diese Aufnahmen können für Marketing- und Dokumentationszwecke in Online- und Printmedien (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) verwendet werden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich grundsätzlich mit der Erstellung und Verwendung solcher Aufnahmen einverstanden, sofern dem nicht ausdrücklich vor Ort oder im Vorfeld schriftlich widersprochen wurde.

Franziska Pröll nutzt darüber hinaus teilweise KI-generierte Bildinhalte zur visuellen Gestaltung. Diese stellen keine realen Personen oder Szenen dar, sondern dienen der atmosphärischen oder symbolischen Darstellung.

19. Sonstige Bestimmungen

Ergänzend gelten für die von Franziska Pröll veranstalteten Reisen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 651a ff. BGB, soweit deutsches Recht anwendbar ist.

Die Angaben in den Reiseunterlagen und auf der Website entsprechen dem Stand der Veröffentlichung. Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Franziska Pröll behält sich vor, Änderungen in den Informationen oder Konditionen vorzunehmen, solange noch kein verbindlicher Vertrag mit dem Kunden geschlossen wurde.

Die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weiterverwendung von Inhalten dieser Website – insbesondere Fotos, Texte oder Bildmaterial – ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Franziska Pröll nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn durch eine Nutzung Rechte Dritter verletzt werden könnten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

20. Verbraucherstreitbeilegung / Online-Streitbeilegung

Franziska Pröll nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Sollte eine Teilnahme verpflichtend werden, wird Franziska Pröll die Kunden in geeigneter Weise darüber informieren.

Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weist Franziska Pröll auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung hin:
https://ec.europa.eu/consumers/odr